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Aufgeschlagenes Notizbuch, auf dem ein Taschenrechner liegt.

Der Kostenvoranschlag im Handwerk: Das solltest Du beachten!

Alexej Steinmark

Kunden wünschen sich bei der Suche nach dem passenden Handwerker häufig einen Kostenvoranschlag, um das beste Angebot für sich herauszuschlagen. Du steckst viel Zeit in einen solchen Kostenvoranschlag – wenn Du den Auftrag nicht bekommst, waren Deine Mühen umsonst. Darfst Du als Handwerker die Erstellung eines Kostenvoranschlags in Rechnung stellen, um Deinen Aufwand zu entschädigen? Wir erklären Dir, was der Voranschlag beinhalten sollte und welche aktuellen Rahmenbedingungen Du beachten solltest.

Inhalt

Was ist ein Kostenvoranschlag?

In einem Kostenvoranschlag stellst Du alle voraussichtlichen Kosten für Deine Leistungen auf. Dazu gehören die vermeintlichen Arbeiten und die jeweilige Vergütung. Bei Arbeiten mit besonders hohen Aufwand bzw. Umfang besteht die Möglichkeit, auch mehrere voneinander unabhängige Kostenvoranschläge zu erstellen.

Im Handwerk gibt es zwei Varianten:

  1. Der verbindliche Kostenvoranschlag gilt als verbindlich.
  2. Der einfache Kostenvoranschlag ist im Regelfall unverbindlich.
Welche Art von Kostenvoranschlag ausgestellt wird, sollte auf dem Dokument klar ausgewiesen sein.

Was unterscheidet den Kostenvoranschlag von einem Angebot?

Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot liegt in der Preisbindung. Bei einem Kostenvoranschlag darfst Du die aufgeführten Kosten überschreiten. Dies sollte sich aber im Rahmen halten.

Bei Kostenvoranschlägen sollte der finale Preis nicht mehr als 10 bis 20 % – oder in Ausnahmefällen 25 % – überschreiten.

Darüber hinaus musst Du Angaben wie Arbeitsaufwand und -zeit sowie Materialien innerhalb eines Kostenvoranschlags detailliert aufführen.

Bei einem Angebot dagegen sind die Preise verbindlich. Hier steht meist nur der gesamte, konkrete Festpreis für alle zu leistenden Arbeiten. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag ist ein Handwerkerangebot im Regelfall kostenlos.

Bei einem freibleibenden Angebot bist Du an das Angebot nicht gebunden, da es als Vorschlag für ein Angebot zählt, Du es aber jederzeit zurückziehen kannst. Erst wenn Dein Kunde Dir auf Dein freibleibendes Angebot eine Auftragsübernahme stellt und Du diese annimmst, kommt es zum Vertrag.

Rechte und Pflichten, die Du beachten solltest

Als Unternehmer musst Du auch bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag rechtlich bestimmte Pflichten nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einhalten.

Vergütung des Kostenvoranschlags

Ein Kostenanschlag gilt im Zweifel als unvergütete Leistung. Als Handwerker kannst Du nur dann Kosten berechnen, wenn Du dies mit Deinem Kunden zuvor individuell vereinbart hast und er sich dafür bereit erklärt hat.

Informationspflicht

Es gibt rechtliche Pflichten, die einem hoch überschrittenen Kostenvoranschlag einen Riegel vorschieben.

Als Handwerker bist Du z. B. gesetzlich dazu verpflichtet, Deinen Auftraggeber bei Überschreitung der geschätzten Kosten unverzüglich zu informieren. Informierst Du Deinen Kunden nicht umgehend, musst Du schlimmstenfalls Schadensersatz zahlen.

Zahlungsanspruch bei Kündigung

Kündigt Dir Dein Kunde den Werkvertrag, weil Du den Preis im Kostenvoranschlag stark überschreitest, hast Du eventuell einen Anspruch auf (Teil-)Zahlungen. Das ist abhängig davon, ob Dein Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Als Unternehmer stehen Dir dann nur jene Teile der Vergütung rechtlich zu, welche sich aus den bereits getätigten Leistungen ergeben.

In Gesetzestexten heißt es übrigens Kostenanschlag statt Kostenvoranschlag. Es handelt sich dabei aber um dasselbe.

In Gesetzestexten heißt es übrigens Kostenanschlag statt Kostenvoranschlag. Es handelt sich dabei aber um dasselbe.

Sollte ein Kostenvoranschlag etwas kosten?

Kostenpflichtige Vorleistungen hinterlassen schnell einen unschönen Eindruck bei potenziellen Kunden, während kostenlose Leistungen attraktiver wirken. Ein Kostenvoranschlag bedeutet dennoch eine zeitaufwendige Arbeit und rechtfertigt eine Vergütung.

Der Preis eines Kostenvoranschlags darf maximal 10 % von der gesamten Rechnungssumme abweichen. Ob Du also Deine Kostenvoranschläge in Rechnung stellen solltest, hängt von Deiner persönlichen Präferenz und dem tatsächlichen Aufwand ab.

Der verbindliche Kostenvoranschlag bietet einen großen Vorteil für Deine potenziellen Kunden. Diese können mit den festen Angaben aus Deinem Kostenvoranschlag ihr Budget besser planen und müssen nicht mit überzogenen Kosten rechnen. Allerdings besteht für Dich als Unternehmer das Risiko, am Ende auf eigenen Mehrkosten sitzenzubleiben.

Ein möglicher Kompromiss wäre, eine Vergütung für Deinen Kostenanschlag nur bei Auftragserteilung zu verrechnen. Auf diese Weise entstehen dem Kunden keine Mehrkosten und Deine Chancen, den Auftrag zu erhalten, steigen.

Auf einen Blick: Vor- und Nachteile eines Kostenvoranschlags

Vorteile

  • Erhöhte Wahrscheinlichkeit für Auftragsabschluss
  • Transparenz und Fairness gegenüber dem Kunden
  • Zeigt Professionalität
  • Keine verbindlichen Preisangaben

Nachteile

  • Hoher Zeitaufwand
  • Kosten könnten den Kunden abschrecken
  • Direkter Vergleich mit Konkurrenz möglich
  • Bei Preisüberschreitung unseriöser Eindruck
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FAQs

Darf ich als Handwerker einen Kostenvoranschlag in Rechnung stellen?

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Ja, als Handwerker kannst du für die Erstellung eines Kostenvoranschlags eine Gebühr verlangen, vorausgesetzt, dies wurde vorab mit dem Kunden vereinbart und der Kunde hat seine Zustimmung gegeben. Es ist wichtig, dies transparent zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot?

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Der wesentliche Unterschied liegt in der Preisbindung. Ein Kostenvoranschlag kann die aufgeführten Kosten überschreiten, wobei eine Überschreitung von 10 bis 20% üblich ist. Ein Angebot hingegen bindet dich an den angegebenen Preis, es sei denn, es gibt nachweisliche und besprochene Gründe für eine Preisanpassung.

Welche Pflichten habe ich als Handwerker bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags?

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Als Handwerker bist du verpflichtet, alle voraussichtlichen Kosten, Arbeitsaufwände und Materialien detailliert aufzuführen. Bei einer wesentlichen Überschreitung der geschätzten Kosten musst du deinen Kunden unverzüglich informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie kann ich meinen Zeitaufwand für Kostenvoranschläge reduzieren?

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Du kannst Zeit und Geld sparen, indem du eine spezialisierte Bürosoftware wie ToolTime nutzt. Diese ermöglicht es dir, effizient Angebote und Kostenvoranschläge zu erstellen und bietet Funktionen wie Material- und Leistungskataloge sowie die direkte Übernahme von Daten aus Großhandelsschnittstellen.

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