Seit Oktober 2022 gibt es ein neues Gesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das alle Immobilienbesitzer mit zentraler Gasheizung dazu verpflichtet, bis Ende 2024 einen professionellen Heizungscheck durchführen zu lassen. Was dieses Energiesicherungsgesetz wirklich bedeutet, wer davon betroffen ist und welche Kosten auf Dich zukommen, erfährst Du hier.
Was ist die Heizungscheck-Pflicht?
Die Heizungscheck-Pflicht wurde zum 01.10.2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingeführt und ordnet an, dass alle Gasheizungen auf ihre Effizienz geprüft werden müssen. Als Teil der Energieeinsparverordnung soll gewährleistet werden, dass wir im Angesicht der Energiekrise weniger Ressourcen verbrauchen, da ineffiziente Heizungen erkannt und optimiert werden. Die Konsequenz – der Gasverbrauch in Deutschland soll um 5 bis 10 Prozent sinken.
Durch den Heizungscheck werden mögliche Schwachstellen der Gasheizungen identifiziert und anschließend sachgerecht behoben. Dabei handelt es sich im Gegensatz zum freiwilligen Heizungscheck nach DIN 15378 um ein vereinfachtes, visuelles Verfahren. Folgendes wird unter anderem geprüft:
- Sind die vorhandenen Heizungspumpen noch effizient?
- Müssen Rohrleitungen oder Armaturen gedämmt werden?
- Benötigt die Heizung einen hydraulischen Abgleich?
- Kann die Heizkurve oder Nachtabsenkung so angepasst werden, dass das Heizen effizienter wird?
Stellt der Fachmann Schwachstellen fest, ist der Immobilienbesitzer verpflichtet, diese spätestens bis zum 25.09.2024 beheben zu lassen.
Wer muss einen Check durchführen lassen?
Generell ist jeder Immobilienbesitzer mit zentraler Gasheizung dazu verpflichtet, den Heizungscheck bis zum 15.09.2024 durchführen zu lassen. Ausgenommen sind alle Haushalte, die einen kürzlich durchgeführten DIN 15378 Check oder ähnlichen Nachweis haben. Schätzungsweise über 14 Millionen Gasheizungen in Deutschland sind von der neuen Heizungscheck-Pflicht betroffen.
Zusätzlich muss für alle Nichtwohngebäude ab 1000 m³ und für alle Mehrfamilienhäuser mit mindestens zehn Wohneinheiten ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die Frist ist hier bereits der 30.09.2023. Für Wohngebäude mit sechs bis neun Wohneinheiten ist die Frist der 15.09.2024. Auch hier entfällt die Pflicht, wenn bereits ein Nachweis über einen solchen Abgleich vorliegt.
Wer führt den Heizungscheck durch?
Energieberater, Schornsteinfeger und SHK-Handwerker können den eigentlichen Heizungscheck durchführen. Hausbesitzer legen immer wieder selbstständig Hand an und nehmen vermeintliche Optimierungen vor – die Kontrolle durch einen Fachmann stellt sicher, dass übersehene Defizite erkannt werden.
Die letztendlichen Maßnahmen zur Heizungsoptimierung können nur von einem SHK Handwerker, einem Gas- und Wasserinstallateur oder einem Heizungsbauer durchgeführt werden. Aufgrund der enormen Nachfrage, die daraus resultiert, sollten Endkunden sich möglichst schnell um einen Termin kümmern. SHK-Handwerksbetriebe müssen mit einer großen Anzahl an Aufträgen rechnen, die bis Oktober 2024 eingehen werden.
Um die hohe Flut an Nachfragen zu bewältigen, können SHK Handwerker auf ToolTime vertrauen: Lästige bürokratische Aufgaben, wie die Terminplanung der einzelnen Mitarbeiter wird so kinderleicht. Mit nur wenigen Klicks kannst Du im Kalender sehen, welcher Deiner Mitarbeiter freie Kapazitäten hat und einen Heizungscheck übernehmen kann. Alle Infos zum Termin und die dazugehörigen Dokumente erhält Dein Mitarbeiter ganz einfach auf sein Smartphone. So sparst Du wertvolle Zeit und die Verwaltungskosten sinken.
Kosten und Förderung
Es gibt keinen pauschalen Betrag bei dem verpflichtenden Heizungscheck. Die Kosten sind vielmehr vom SHK Betrieb und den erforderlichen Optimierungsmaßnahmen abhängig. Orientiert man sich an den Kosten für den Heizungscheck nach DIN 15378, wäre beim Heizungscheck eine Preisspanne von 100 bis 150 € denkbar. Steht nach dem Check eine Heizungsmodernisierung an, sind die weiteren Kosten abhängig vom Ausmaß der Optimierung, sowie Alter und Zustand der Heizungsanlage. Diese Faktoren können jedoch erst vor Ort durch den Fachmann festgestellt werden.
Generell gilt: Der Immobilienbesitzer muss die anfallenden Kosten tragen. Sollten die anfallenden Kosten höher als 300 € sein, kann der Besitzer der Gasheizung eine Förderung in Höhe von 20 Prozent beantragen.
Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VDZ)
Nachdem der SHK-Handwerker den Check abgeschlossen hat, erhält der Kunde ein Formular vom VDZ, in dem festgehalten ist, wie effektiv die Heizungsanlage ist. Das Formular enthält
- allgemeine Daten zum Gebäude, wie Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten und
- eine Beurteilung über den Optimierungsbedarf
Eine Skala von 0 bis 100 zeigt an, ob und in welchem Umfang Optimierungsbedarf besteht: Der grüne Bereich, angefangen bei 0, zeugt von einer optimalen Anlage, der rote Bereich von 100 besagt, dass die Anlage sehr ineffizient ist. Das Formular enthält zusätzlich zur Skala eine ausführliche Analyse und Übersicht aller Ergebnisse der einzelnen Punkte. Zuletzt kannst Du noch eine handschriftliche Empfehlung für Deinen Kunden eintragen.
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