☑️ E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Du jetzt wissen musst und wie Du bestens vorbereitet bist
Back to Blog
Mensch sitz am Tisch und bearbeitet Handwerkerrechnungen am PC

Handwerkerrechnung: Diese Angaben sind 2024 Pflicht

Alexej Steinmark
Aktualisiert am: 29.05.2024

Du hast Deinen Auftrag erledigt – und jetzt? Damit Du Deine Leistungen beim Kunden korrekt abrechnest und Deine Kunden die Rechnung von der Steuer absetzen können, musst Du einiges beachten. Wir erklären Dir, wie eine Handwerkerrechnung im Jahr 2024 aussehen sollte, welche Leistungen Du angeben musst und mit welchen Kniffen sich die Büroarbeit noch leichter erledigen lässt.

Inhalt

Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung im Handwerk unterliegt spezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Vollständigkeit und Korrektheit der Rechnungsdokumente sicherstellen. Ein wichtiger Schritt in der Gesetzgebung betrifft die Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab Januar 2025. Diese Änderung bedeutet, dass alle Handwerksbetriebe verpflichtet werden, ihre Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu versenden.

Mehr Infos zur E-Rechnung erhältst Du in unserem Blogbeitrag: “E-Rechnung Pflicht ab 2025: Was Handwerksbetriebe wissen müssen

Wie muss eine Handwerkerrechnung aussehen?

Generell gilt: Eine Handwerkerrechnung sollte die entstandenen Kosten sorgfältig und übersichtlich auflisten. Das ist aus zwei Gründen wichtig:

  1. Deine Kunden müssen die zu zahlenden Beträge nachvollziehen können.
  2. Bei Teilrechnungen behältst Du durch eine gute Dokumentation den Überblick.

Damit kannst Du Verunsicherungen und Unklarheiten vorbeugen, sowohl bei Kunden als auch bei Dir. Denn, wenn Du auf einen Blick erkennst, welche Leistungen Du bereits in Rechnung gestellt hast und was Dein Kunde bezahlt hat, sparst Du Zeit und Papier.

Diese Pflichtangaben müssen mit auf die Handwerkerrechnung

Jede Rechnung muss einige grundsätzliche Angaben auflisten. Wir zeigen Dir, was auf einer Handwerkerrechnung stehen muss:

  • Name und Anschrift des Handwerksbetriebs
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Eindeutige Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum und Leistungsdatum
  • Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und Bruttobetrag
  • Angaben zu Steuerbefreiungen (falls zutreffend)

Zahlungsbedingungen inklusive Skonti und Bankverbindung
Für Deine Handwerkerrechnung sind außerdem folgende Angaben verpflichtend:

Stundenlohn

Dein Stundenlohn bzw. der des entsprechenden Mitarbeiters muss auf der Rechnung aufgeführt sein. Diesen kannst Du übrigens selbst festlegen, doch solltest Du Dich an den üblichen Marktpreisen in Deiner Region orientieren.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit von Handwerkern wird in Viertelstunden abgerechnet und nicht auf halbe oder volle Stunden aufgerundet. Auch Pausen vor Ort werden nicht einberechnet. Daher ist auch eine gute und korrekte Zeiterfassung wichtig. Diese ist seit 2024 in digitaler Form sogar verpflichtend.

Mobile Zeiterfassung mit ToolTime
Unser Rechnungsprogramm für Handwerker verfügt über eine mobile Zeiterfassung. Darüber starten, pausieren und beenden Handwerker in nur wenigen Klicks ihre Arbeitszeit. Diese erscheint automatisch im Büro – keine unübersichtliche Zettelwirtschaft nötig!
Zeiterfassung per App mit Tätigkeitsbeschreibung

klick. Klick.
Job erledigt.

Spare bis zu 50% Deiner Zeit mit ToolTime – der einfachsten Software für Handwerker!

Jetzt Demo buchen
Kostenlos & unverbindlich

Welche Leistungen darfst Du zusätzlich in Rechnung stellen?

Über die Pflichtangaben hinaus ist es Dir erlaubt, ganz legal zusätzliche Leistungen aufzulisten und abzurechnen. Dazu gehören:

  1. Anfahrt: Sowohl die Zeit für den Fahrtweg als auch die Kosten darfst Du in Rechnung stellen. Die Fahrtzeit gehört zur Arbeitszeit eines Handwerkers. Diese darf er also auch auflisten. Viele Handwerker berechnen dafür 80–90 % ihres Stundenlohns.
  2. Material und Materialpauschalen: Materialkosten, die für Reparatur und Wartung anfallen – etwa notwendige Ersatzteile – können in der Rechnung aufgeführt werden. Es ist jedoch wichtig, dass diese Materialien unbedingt für die Instandhaltung erforderlich sind und der Auftraggeber dem Einbau ausdrücklich zugestimmt hat. Ohne vorherige Zustimmung darf eine Materialpauschale nicht berechnet werden.
  3. Zuschläge: Eine dringende Reparatur kann nicht warten und Du musst am Wochenende oder sogar in der Nacht ausrücken? Hierfür kannst Du die üblichen Zuschläge für Nächte, Sonn- und Feiertage auf der Rechnung aufführen.
Gut zu wissen: Arbeit, die zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens geleistet wird, gilt als Nachtarbeit. Der Zuschlag für Nachtarbeit liegt bei den meisten zwischen 25 % und 50 % des regulären Stundenlohns. Für Deine Arbeit an Sonntagen kannst Du Dir Zuschläge zwischen 50 % - 100 % des regulären Stundenlohns einräumen und Arbeit an gesetzlichen Feiertagen wird oft besonders hoch vergütet. Hier kannst Du für den Zuschlag 100 % bis sogar 150 % des regulären Lohns erreichen.

Das darfst Du nicht abrechnen

Einige Aufwände oder Berechnungen darfst Du nicht auflisten, etwa

  • durch Dich verschuldeter Mehraufwand,
  • nicht abgesprochene Zusatzleistungen oder
  • Verschleiß an Deinem eigenen Werkzeug.

Auch doppelte Arbeitsstunden darfst Du nicht berechnen, wenn der Auftrag verhältnismäßig einfach ist.

Beispiel: Bei einem Auftrag reisen zwei Handwerker an. Allerdings kann die Leistung von einem Handwerker erbracht werden, sodass nur dieser arbeitet. Dann darfst Du die Arbeitszeit des zweiten Handwerkers nicht in Rechnung stellen.

Kosten für Verwaltung

Du darfst Verwaltung, Büroarbeit, Nebenkosten oder Ähnliches nicht extra berechnen. Der Preis für die Arbeit, die Du beim Kunden investierst, sollte die Kosten für Deinen Betrieb also bereits decken.

Stundenlohn von Auszubildenden

Die Arbeitszeit von Auszubildenden oder Praktikanten darfst Du nicht zum gleichen Lohn abrechnen wie die von ausgebildeten Meistern. Wenn ein Lehrling einen Auftrag erledigt, musst Du die Berechnung anpassen und entsprechend auflisten.

So schreibst Du eine Rechnung für Privatkunden

Deine Kunden können die Handwerkerrechnung mit der Steuererklärung einreichen und so von der Steuer absetzen. Darum kümmern sie sich selbst – allerdings benötigen sie dafür eine korrekt geschriebene Rechnung. Absetzen kann ein Kunde:

  • die Arbeitskosten inkl. Fahrtkosten,
  • Entsorgungskosten und
  • Kleinverbrauchsmittel.

Achte daher darauf, dass der Anteil dieser Kosten aus dem Gesamtbetrag hervorgeht. Nicht absetzbar sind dagegen bspw. Materialkosten.

Wichtig: Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen, sodass sie für das Finanzamt nachvollziehbar sind. Bei Barzahlungen kann das Finanzamt den Zahlungsweg und Betrag nicht einsehen und erstattet demnach keine Steuern.

Häufige Fehler in Handwerkerrechnungen und deren Vermeidung

Obwohl die Angaben von Rechnungen im Handwerk festen Regularien unterliegen, kommt es immer wieder vor, dass sich Fehler einschleichen. Hier sind einige der häufigen Fehler und wie Du sie verhinderst:

1. Unzureichende Trennung von Arbeits- und Materialkosten

Bei komplexen Aufträgen oder einer unübersichtlichen Buchhaltung kann es passieren, dass Arbeits- und Materialkosten miteinander vermischt werden. Doch gerade bei Rechnungen an Privathaushalte ist es besonders wichtig, Arbeits- und Materialkosten getrennt aufzuführen. Dies ist erforderlich, da Privatkunden bis zu 20 % der Arbeitskosten von der Steuer absetzen können, während Materialkosten nicht abzugsfähig sind.

Lösung: Stelle sicher, dass Deine Rechnung klar zwischen Material- und Arbeitskosten unterscheidet. Verwende dafür separate Posten und führe die entsprechenden Umsatzsteuersätze auf. Deine Rechnungssoftware sollte so eingestellt sein, dass sie diese Posten automatisch trennt.

2. Fehlende Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Jede gewerbliche Rechnung muss die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens enthalten. Fehlen diese Angaben, ist die Rechnung formal nicht korrekt und kann vom Finanzamt zurückgewiesen werden.

Lösung: Überprüfe regelmäßig die Vollständigkeit und Aktualität Deiner Geschäftsdokumente. Stelle sicher, dass Deine Rechnungssoftware automatisch die richtige Steuernummer oder USt-IdNr. auf jede Rechnung druckt.

3. Unvollständige Leistungsbeschreibungen

Vage oder ungenaue Beschreibungen der erbrachten Leistungen können zu Missverständnissen mit Kunden führen und im Streitfall sogar rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Lösung: Nutze klare, detaillierte Beschreibungen für jede erbrachte Leistung. Gib an, welche spezifischen Tätigkeiten durchgeführt wurden und beschreibe diese so genau wie möglich. Auch hier kann eine gut konfigurierte Rechnungssoftware helfen, indem sie Vorlagen für häufige Leistungen bereitstellt, die Du bei Bedarf anpassen kannst.

4. Fehler in der Rechnungsnummerierung

Jede Rechnung muss eine eindeutige Nummer haben. Fehler in der Rechnungsnummerierung können zu Buchhaltungsproblemen führen und die Nachverfolgung von Zahlungen erschweren.

Lösung: Verwende ein systematisches Nummerierungssystem, das automatisch fortlaufende Nummern vergibt, um Fehler und Lücken zu vermeiden. Dies kann durch eine entsprechend eingerichtete Rechnungssoftware gewährleistet werden.

Durch die Beachtung dieser Tipps kannst Du viele gängige Fehler vermeiden und sicherstellen, dass Deine Rechnungen professionell und konform sind.

Handwerkerrechnungsvorlage vs. Software?

Im Internet findest Du eine Vielzahl an Mustern für Handwerkerrechnungen, die Du Dir einfach herunterladen kannst. Während Rechnungsvorlagen den Vorteil der Kostenfreiheit und sofortigen Verfügbarkeit bieten und grundlegende Pflichtangaben enthalten, bringen sie doch erhebliche Nachteile mit sich. Einer der Hauptnachteile von Rechnungsvorlagen ist, dass sie häufig nicht den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen in elektronischer Form (GoBD) entsprechen. Dies kann bei steuerlichen Prüfungen zu Problemen führen. Zudem erfordert die Nutzung von Rechnungsvorlagen einen hohen manuellen Aufwand, da Daten für jeden Auftrag individuell eingegeben werden müssen. Dies kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch anfällig für Fehler. Ein weiterer Nachteil ist die fehlende automatische Zahlungsverfolgung, sowohl offene als auch bezahlte Rechnungen müssen manuell verwaltet werden, was den administrativen Aufwand weiter erhöht.

Im Gegensatz dazu bietet eine Handwerkersoftware eine effiziente und gesetzeskonforme Lösung, die speziell für die Bedürfnisse moderner Handwerksbetriebe entwickelt wurde. Sie automatisiert je nach Anbieter Deinen gesamten Rechnungsprozess, vom Angebot über die Projektverwaltung bis hin zur automatischen Verfolgung von Zahlungen. Dies spart Dir wertvolle Zeit und minimiert Fehler. Zudem sind viele Handwerksoftware-Lösungen cloud-basiert, was den Zugriff auf Deine wichtigen Geschäftsdaten von überall ermöglicht und damit die Flexibilität Deines Unternehmens erhöht. Die einzigen Nachteile der Einführung solcher Softwarelösungen liegen in den Kosten sowie der erforderlichen Eingewöhnungszeit.

Rechnungsvorlagen sind demnach für sehr kleine Betriebe oder für gelegentliche Nutzungen eine passende und kostengünstige Wahl, jedoch ungeeignet als langfristige Lösung. Für professionell agierende Handwerksbetriebe, die ihre Prozesse optimieren und rechtliche Risiken minimieren möchten, stellt eine spezialisierte Handwerkersoftware die deutlich bessere Option dar.

Hier die wichtigsten Kriterien im Vergleich:

Kriterium Handwerkerrechnungsvorlagen Handwerkersoftware
Kosten Kostenfrei, aber mögliche versteckte Kosten durch Compliance-Probleme Investition notwendig, langfristige Einsparungen durch Effizienzsteigerung
Effizienz Manuelle Eingabe erforderlich, zeitraubend und ineffizient Hochgradige Automatisierung, effizient und zeitsparend, besonders bei hoher Rechnungsfrequenz
 Fehleranfälligkeit  Mögliche Fehleranfälligkeit und Korrekturaufwand Minimale Fehler durch automatisierte Systeme und Datenvalidierung
Zahlungsverfolgung Manuelle Verwaltung erforderlich, erhöhter administrativer Aufwand Automatische und fehlerfreie Zahlungsverfolgung, verbessert Liquiditätsmanagement
Flexibilität Eingeschränkt auf Geräte, auf denen die Vorlage gespeichert ist Cloud-basierter Zugriff von überall, unterstützt mobiles Arbeiten und flexible Geschäftsprozesse

ToolTime: Schneller abrechnen, smarter arbeiten!

Ab Januar 2025 soll die Pflicht zur E-Rechnung in Kraft treten. Mit ToolTime erstellst Du rechtskonforme Handwerkerrechnungen in nur wenigen Klicks. Die Software erledigt Deine Büroarbeit fast von allein: Du wählst bei der Rechnung einfach Kunde und Projekt aus – ToolTime übernimmt die Informationen, wie Adresse, Leistungen und vorausgefüllte Textfelder von selbst.

Falls Du noch keine Software nutzt, haben wir eine kostenlose Rechnungsvorlage für Dich. Diese steht als Word-Datei zum Download bereit und ermöglicht Dir eine einfache und professionelle Rechnungserstellung – perfekt für den Einstieg.

In der Gesamtübersicht siehst Du alle Rechnungen und deren Status. Verliere nie mehr wichtige Dokumente und spare Zeit in Echtzeit. Klick. Klick. Feierabend!

Vereinbare jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Demo-Termin. Unsere Handwerkersoftware ist für alle Handwerksbetriebe geeignet – egal, ob SHK oder Elektriker. Gerne beraten wir Dich und beantworten Dir alle offenen Fragen.

FAQs

Was sind die Pflichtangaben in einer Handwerkerrechnung?

arrow

Eine Handwerkerrechnung in Deutschland muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Handwerksbetriebs
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Eindeutige Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum und Leistungsdatum
  • Detaillierte Leistungsbeschreibung
  • Nettobetrag, Umsatzsteuersatz und Bruttobetrag
  • Angaben zu Steuerbefreiungen (falls zutreffend)
  • Zahlungsbedingungen inklusive Skonti und Bankverbindung
  • Stundenlohn der entsprechenden Mitarbeiter
  • Arbeitszeiten ohne Pausen

Wie sollte eine Handwerkerrechnung an Privatkunden aussehen?

arrow

Sie muss eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Materialkosten aufweisen und alle Pflichtangaben beinhalten.

Welche Positionen dürfen nicht in einer Handwerkerrechnung enthalten sein?

arrow

Durch den Handwerker selbst verschuldeter Mehraufwand, nicht vorab abgesprochene Zusatzleistungen sowie der Verschleiß an eigenem Werkzeug dürfen nicht in einer Handwerkerrechnung vorkommen. Ebenso ist es nicht zulässig, doppelte Arbeitsstunden zu berechnen, wenn die Arbeit von weniger Personal effizient erledigt werden kann. Und auch Verwaltungskosten und ähnliche Betriebskosten dürfen nicht separat berechnet werden, da diese bereits im Arbeitspreis enthalten sein sollten.

Bis wann muss ein Handwerker seine Rechnung stellen?

arrow

Im Allgemeinen empfiehlt es sich, innerhalb von sechs Monaten nach Vollendung der Leistung eine Rechnung zu stellen. Rechtlich gilt in Deutschland, dass ein Handwerker seine Rechnung innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren stellen muss.

Welche Fehler sind häufig in Handwerkerrechnungen zu finden?

arrow

Häufige Fehler in Handwerkerrechnungen sind:

  • Fehlende oder ungenaue Informationen
  • Ungenau beschriebene Leistungen
  • Falsche Preisberechnungen
  • Nicht vereinbarte Zusatzleistungen
  • Doppelberechnungen
  • Fehlende Datumsangaben
  • Unberechtigte Zuschläge

Was ist bei der Rechnungsstellung als Kleinunternehmer zu beachten?

arrow

Als Kleinunternehmer musst Du bei der Rechnungsstellung sicherstellen, dass die Rechnung korrekt und vollständig ist, damit Kunden sie steuerlich absetzen können. Führe absetzbare Kosten wie Arbeits-, Fahrt-, Entsorgungskosten und Kleinverbrauchsmittel klar getrennt vom Gesamtbetrag auf und beachte, dass Materialkosten nicht absetzbar sind. Dies hilft, die Rechnung den steuerlichen Anforderungen Deiner Kunden anzupassen.

Warum ist ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht in Handwerkerrechnungen wichtig?

arrow

Dieser ist erforderlich für steuerliche Nachweise und gesetzliche Aufbewahrungsfristen.

Müssen Handwerker Lohnkosten ausweisen?

arrow

Ja, Handwerker müssen Lohnkosten in ihren Rechnungen an Privatkunden separat ausweisen, um steuerliche Vorteile wie Steuerermäßigung, die erleichterte Nachweisführung oder Prävention gegen Schwarzarbeit zu ermöglichen.

Demo buchen

Ähnliche Beiträge

Frau vom Handwerk telefoniert für Marketingzwecke an ihrem Bürotisch

Marketing für Handwerker: 20 Tipps zur effektiven Kunden- und Mitarbeitergewinnung

Entdecke 20 hilfreiche Marketingstrategien speziell für Handwerksbetriebe und erfahre, wie Du dadurch mehr Kunden gewinnst.

Weiterlesen
Die Handwerker-Webseite

Die Handwerker-Webseite: Ein Muss für moderne Betriebe

Entdecke, wie eine professionelle Handwerker-Homepage Dein Geschäft transformieren kann ✓ und was es zu beachten gilt ▶

Weiterlesen
Weiterbildung im Handwerk - Auszubildende bildet sich im Elektrohandwerk praktisch weiter

So geht Weiterbildung im Handwerk

Lese jetzt, welche Weiterbildungsmöglichkeiten Dir im Handwerk offen stehen ✓ und warum sie sich lohnen ✓

Weiterlesen

DU WILLST DIREKT LOSLEGEN?

Kein Problem. In einer Demo zeigen wir dir gerne, was mit ToolTime alles möglich ist und beantworten alle deine Fragen.
Jetzt Demo buchen
Kostenlos & unverbindlich
Kostenlos & unverbindlich