Nach Abschluss ihrer Arbeit sind Handwerker an Gewährleistungspflichten gebunden. Das bedeutet: Innerhalb bestimmter Fristen haben Kunden ein Recht darauf, dass Handwerker Mängel ausbessern. Doch welche Mängel müssen Handwerker beseitigen? Was gilt überhaupt als Mangel? Und wie lang sind die Fristen? Diese und weitere Fragen klären wir in unserem Artikel.
Inhalt
Gewährleistung im Handwerk: allgemeine Infos
Bei der Gewährleistung im Handwerk geht es darum, Kunden bei Mängeln zu schützen. Auftraggeber haben einen Anspruch darauf, dass Handwerker innerhalb einer bestimmten Frist für Mängel haften bzw. verpflichtet sind, diese zu beseitigen. Der Kunde muss diese Mängel als sogenannte Mängelrüge schriftlich einreichen, die eine Frist für die Beseitigung enthält.
Die Gewährleistungspflicht wird als Verjährungsfrist oder Gewährleistungsfrist bezeichnet und setzt ein, nachdem die Arbeit eines Handwerkers abgenommen wurde. Sie ist Teil der Bauverträge und variiert je nach Leistung und Vertragsgrundlage.
Gewährleistungspflicht: Was ist ein Mangel?
Für die Gewährleistungspflicht ist es wichtig, dass Mängel innerhalb der Frist erkannt werden und der Kunde diese mit der Mängelrüge beim ausführenden Handwerker einreicht. Die wichtigste Frage dabei ist: Was ist überhaupt ein Mangel und wann sind Handwerker dazu verpflichtet, diese auszubessern?
Mögliche Mängel, bei denen die Gewährleistung auf Handwerkerleistungen greift:
- Eine unsachgemäße Ausführung der Arbeit führt dazu, dass der Kunde das Produkt nicht einwandfrei nutzen kann
- Das Produkt oder die Leistung hält nicht ein, was Kunde und Handwerker vereinbart haben (z. B.: Eine Heizung verbraucht mehr Energie als angegeben)
- Es wurde das falsche Produkt geliefert oder das falsche Material verwendet
Während der Frist ist der Handwerker in der Beweispflicht: Wenn er nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch seine Arbeit entstanden ist oder schon vorher vorhanden war, muss er ihn ausbessern.
Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Das Kammergericht Berlin urteilte in einigen Fällen beispielsweise, dass ein Handwerker einen Mangel nicht zwangsläufig ausbessern muss, wenn:
- der Mangel nicht mit bloßem Auge sichtbar ist
- der Mangel die Nutzung nicht beeinträchtigt
Gewährleistungsanspruch im Handwerk: Was bedeutet VOB und BGB?
Der Gewährleistungsanspruch wird mit dem Bauvertrag geregelt und richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ein Vertrag kann nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) aufgesetzt werden. Je nach Grundlage unterscheiden sich die Fristen für den Gewährleistungsanspruch.
Gewährleistung nach VOB
Bei öffentlichen Bauprojekten, etwa Großprojekte wie öffentliche Gebäude, müssen die Vertragsbedingungen nach VOB angewendet werden. Der Vorteil: Bei Mängeln beginnt nach Beseitigung automatisch eine neue Frist von 2 Jahren.
Für private Bauvorhaben, z. B. bei Einfamilienhäusern, gilt die VOB nur, wenn dies auch vertraglich vereinbart wurde. Allerdings empfiehlt sich dies nicht für private Bauherren:
- Die VOB ist sehr unübersichtlich
- Sie ist kein richtiges Gesetz, sondern bildet nur eine Art Vertragsbedingung
- Die reguläre Gewährleistungsfrist erlischt schon nach 4 Jahren, wenn danach Mängel entstehen, muss der Handwerker diese nicht ausbessern
Gewährleistung nach BGB
Das BGB ist für Bürgerrechte ausgelegt und für private Bauherren als Vertragsgrundlage besser geeignet. Es gibt allerdings einen Nachteil: Die Verjährungsfrist wird bei Mängelbeseitigung nicht erneuert. Dafür ist die Frist aber insgesamt länger.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre
- Das BGB ist ein richtiges Gesetz, das Privatpersonen rechtskräftig schützt
- Es enthält darüber hinaus noch weitere Vorschriften, die die Rechte von privaten Bauherren schützen
Gewährleistungsfrist: Wie lange haftet ein Handwerker für seine Arbeit?
Neben der vertraglichen Vereinbarung nach BGB oder VOB richten sich die Fristen auch nach den erbrachten Leistungen. Grundsätzlich gilt:
- Für handwerkliche Leistungen, die ein Bauwerk grundlegend betreffen oder sogar verändern, gilt die Frist nach VOB oder BGB.
- Für Wartungsarbeiten, kleinere Umbaumaßnahmen oder Renovierungen, die nicht die Substanz eines Baus verändern, gilt eine Frist von nur 2 Jahren.
4 Jahre bzw. 5 Jahre
Beispiele:
- Dacheindeckung
- Installieren einer Photovoltaik-Anlage
- Einbau neuer Fenster
- Einbau einer Zentralheizung mit Leitungen
- Einbau von Sanitäranlagen inklusive Fliesen
Betroffene Gewerke: Dachdecker, Fensterbauer, SHKler, Fliesenleger
2 Jahre
Beispiele:
- kleinere Malerarbeiten
- Herstellung einzelner Möbel
- Reparatur von Elektronik
Betroffene Gewerke: Maler und Lackierer, Schreiner und Tischler, Elektroniker
So können Handwerker Mängeln vorbeugen
Um Mehrarbeit und Kosten zu verhindern, solltest du als Handwerker ein paar Dinge beachten, um Mängeln vorzubeugen.
- Nimm dir Zeit, damit du deine Arbeit sorgfältig ausführen kannst
- Verwende hochwertige und passende Materialien
- Achte vorab auf bereits bestehende Mängel oder fehleranfällige Vorarbeiten – falls Mängel an deiner Arbeit durch eine schlechte Leistung anderer oder durch Fremdmaterialien entstehen, kann der Kunde auch dich zur Rechenschaft ziehen
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