☑️ E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Du jetzt wissen musst und wie Du bestens vorbereitet bist
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Handwerker schaut sich die E-Rechnung genauer an.

E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Handwerksbetriebe wissen müssen

Alexej Steinmark

Ab 2025 wird die E-Rechnung, eine elektronische Form der Rechnungsstellung, für Unternehmen und damit auch für Handwerksbetriebe in Deutschland verpflichtend. Dieser Schritt soll die Abwicklung von geschäftlichen Prozessen vereinfachen, eine schnellere Be- und Verarbeitung ermöglichen und so die Effizienz steigern. Erfahre alles Wichtige zur E-Rechnung, welche gesetzlichen Anforderungen ab 2025 gelten und wie Du sie mithilfe von ToolTime einhältst.

Inhalt:

Definition und Funktionsweise der E-Rechnung

Eine E-Rechnung, kurz für elektronische Rechnung, ist eine Rechnung, die in einem elektronischen strukturierten Format

  • erstellt,
  • versendet,
  • empfangen und
  • verarbeitet wird.

Diese Art der Rechnungsstellung erfüllt nicht nur die gleichen rechtlichen Anforderungen wie traditionelle Papierrechnungen, sondern ermöglicht durch ihre digitale Natur eine effizientere, schnellere und sicherere Handhabung.

Das sind die wesentlichen Merkmale einer E-Rechnung

  • Strukturiertes Format: E-Rechnungen sind in strukturierten elektronischen Formaten wie XML (Extensible Markup Language) erstellt. Diese Formate folgen spezifischen Standards, die eine automatisierte und maschinelle Verarbeitung ermöglichen.
  • Rechtliche Anerkennung: Um rechtlich gültig zu sein, müssen E-Rechnungen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört die Sicherstellung der Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts und der Lesbarkeit der Rechnung, was durch Verfahren wie elektronische Signaturen oder elektronische Datenaustauschsysteme (EDI) gewährleistet wird.
  • Automatisierte Verarbeitung: Durch die Nutzung von strukturierten Dateiformaten können E-Rechnungen direkt von einem Buchhaltungssystem erfasst, verarbeitet und archiviert werden, ohne dass eine manuelle Dateneingabe erforderlich ist.

So funktioniert die Arbeit mit der E-Rechnung

  1. Erstellung: Eine E-Rechnung wird mithilfe einer Software in einem strukturierten Format wie XML erstellt. Dieses Format enthält alle wesentlichen Daten der Rechnung in einer strukturierten und maschinenlesbaren Form. Ein Standard für die technische Zusammensetzung der Rechnungsinformationen in einem XML-Datensatz ist die sogenannte XRechnung.
  2. Versand: Cloudbasierte Lösungen ermöglichen den Versand von E-Rechnungen direkt aus ihrer Plattform (z. B. aus der Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware).
  3. Empfang und Verarbeitung: Der Empfänger der E-Rechnung kann diese automatisch in sein System importieren. Die Daten werden maschinell gelesen und verarbeitet.
  4. Archivierung: E-Rechnungen werden digital archiviert, wobei gesetzliche Aufbewahrungsfristen eingehalten werden müssen.
Gut zu wissen: E-Rechnungen müssen in Deutschland mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.

Das gilt ab 2025 für Handwerksbetriebe

Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies stellt eine wesentliche Änderung im Rechnungsverkehr dar und erfordert von den Betrieben, ihre Buchhaltungssysteme entsprechend anzupassen.

Auch die grundsätzliche Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Um Unternehmen den Umsetzungsaufwand zu erleichtern, hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen:

  • Bis Ende 2026 dürfen Rechnungssteller für in den Jahren 2025 und 2026 erbrachte inländische B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen sowie nicht konforme elektronische Formate (wie PDF) verwenden.
  • Bis Ende 2027 gilt das Gleiche, allerdings nur für Rechnungssteller, die einen Vorjahresumsatz (2026) von maximal 800.000 EURO erwirtschaftet haben.
Was sich defintiv ab dem 1. Januar 2025 ändert: Die E-Rechnung hat jetzt Vorrang vor der Papierrechnung. Daher muss ab dem selben Zeitpunkt auch der Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung gewährleistet sein.
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Eingehende E-Rechnungen kannst Du ganz einfach als Ausgaben ablegen und verarbeiten. Für die Rechnungserstellung stehen Dir die offiziellen Formate ZUGFeRD und XRechnung zur Verfügung. Somit erfüllst Du alle rechtlichen Anforderungen, die ab 2025 in Kraft treten.

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Vorteile der Umstellung auf E-Rechnungen

Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung, führt die Umstellung auf E-Rechnungen zu einer betrieblichen Modernisierung. Sie bietet erhebliche Vorteile, die sich direkt auf die Effizienz und Kostenstruktur Deines Handwerksbetriebs auswirken. Hier die wichtigsten Vorteile für Dich im Überblick:

Kosteneinsparungen

  • Der Wechsel zur elektronischen Rechnungsstellung reduziert den Bedarf an Papier, was wiederum die Druck- und Lagerkosten senkt.
  • Da E-Rechnungen digital versendet und empfangen werden, entfallen Kosten für Porto, Versand und die Verwaltung von physischen Dokumenten.
  • Die digitale Archivierung von Rechnungen reduziert weiter den Bedarf an Lagerraum.

Schnellere Zahlungsabwicklung

  • E-Rechnungen ermöglichen eine schnelle und automatisierte Verarbeitung durch Buchhaltungs- bzw. Rechnungssysteme, wodurch der gesamte Zahlungsprozess beschleunigt wird. Dies führt zu schnelleren Zahlungseingängen und verbessert die Liquidität Deines Betriebs.

Reduzierung von Fehlern

  • Die automatisierte Datenübertragung von E-Rechnungen minimiert Fehler, die bei der manuellen Dateneingabe auftreten können.
  • Da die Daten automatisch verarbeitet werden, verbessert sich die Konsistenz und Zuverlässigkeit der Buchhaltungsdaten, was eine genauere Finanzberichterstattung und -analyse ermöglicht.

Verbesserte Compliance

  • Mit der Einführung der Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 müssen Unternehmen und Betriebe sicherstellen, dass ihre Rechnungsprozesse den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. E-Rechnungen erleichtern die Einhaltung dieser Vorschriften durch standardisierte Formate und Abläufe.
  • Die digitale Eigenschaft von E-Rechnungen ermöglicht eine einfachere und effizientere Durchführung von Geschäftsprüfungen. Rechnungsdaten können schnell und einfach für Prüfungen bereitgestellt werden, was den Audit-Prozess beschleunigt und die Transparenz erhöht.

Schritt-für-Schritt Umsetzung

Damit Du in den Genuss aller oben genannten Vorteile kommst, erfordert die Einführung eines E-Rechnungssystems eine durchdachte Vorgehensweise, die sicherstellt, dass alle betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Schritt 1: Analyse der bestehenden Prozesse

Der erste Schritt für Handwerksbetriebe besteht darin, die bestehenden Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse genau zu analysieren. Es ist entscheidend zu verstehen, welche Aspekte Deiner aktuellen Abläufe angepasst werden müssen, um die neuen Anforderungen für E-Rechnungen zu erfüllen. Die Analyse hilft dabei, mögliche Engpässe zu identifizieren und klare Vorgaben für die erforderlichen technischen Anpassungen zu entwickeln.

Schritt 2: Auswahl eines Dienstleisters

Die Wahl des richtigen E-Rechnungsdienstleisters ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den Übergang zu vereinfachen. Für Handwerksbetriebe ist es besonders wichtig, einen Anbieter zu wählen, der spezifische Branchenerfahrung mitbringt. Ein guter Dienstleister unterstützt Dich sowohl bei der Archivierung und Verarbeitung als auch bei der Erstellung und Versendung von E-Rechnungen. Du solltest außerdem großen Wert darauf legen, eine Software zu finden, die eine technisch solide und benutzerfreundliche Lösung bietet, um die Integration und Einarbeitung einfacher zu gestalten.

Maximiere Deine Effizienz mit ToolTime: Der smarte Weg zu E-Rechnungen für Handwerksbetriebe

Mit ToolTime wird die Umstellung auf E-Rechnungen zum Kinderspiel. Unsere intuitive Software und App erlauben es Dir, E-Rechnungen nicht nur schnell und sicher zu versenden, sondern auch eingehende E-Rechnungen effizient in der Cloud zu verwalten. ToolTime hilft Dir aber nicht nur, den neuen gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Dank weiteren praktischen Funktionen, wie der  Baustellendokumentation oder der digitalen Arbeitszeiterfassung, vereinfachst und beschleunigst Du Deine gesamten betrieblichen Abläufe – vom Auftragseingang bis zur Rechnungsstellung.

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Schritt 3: Schulung der Mitarbeiter

Nach der Wahl der richtigen Software sollten alle relevanten Mitarbeiter in den neuen Systemen und Prozessen geschult werden.

Bei ToolTime beispielsweise gibt es hierfür kostenfreie Webinare, in denen alle Funktionen rund um die E-Rechnung von unseren Experten erläutert werden. Das Erstellen, Versenden und auch die Verarbeitung von eingehenden E -Rechnungen ist in ToolTime aber ohnehin sehr intuitiv. Sollten dennoch Fragen aufkommen, antwortet unser Kundenservice innerhalb weniger Minuten im Live-Chat.

Herausforderungen und Lösungsansätze

Die Umstellung auf E-Rechnungen stellt Handwerksbetriebe vor mehrere Herausforderungen. Die Integration der neuen Systeme in bestehende IT-Infrastrukturen kann komplex sein, besonders wenn veraltete Systeme aktualisiert oder vollständig ersetzt werden müssen.

Zudem erfordert die Umstellung eine gründliche Datenmigration und -sicherung, um Datenverlust zu vermeiden und die Integrität der Geschäftsinformationen zu wahren. Wichtig ist also, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.

Besonders praktisch: Wenn Du mit ToolTime loslegst, übernehmen wir gerne den Import Deiner gesamten Kunden- und Materialdaten. Um die Sicherheit Deiner Daten musst Du Dir dabei keine Sorgen machen. Bei ToolTime behandeln wir das Thema Datenschutz mit äußerster Sorgfalt. Der Austausch von Daten in ToolTime ist DSGVO konform und sicher verschlüsselt.

Fazit zur E-Rechnungspflicht

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ab 2025 markiert einen wichtigen Wendepunkt für die Geschäftswelt, insbesondere für Handwerksbetriebe. Diese Neuerung zielt darauf ab, den administrativen Aufwand zu reduzieren, die Effizienz zu steigern und den digitalen Wandel in traditionellen Branchen voranzutreiben. Obwohl dieser Schritt Herausforderungen mit sich bringt, bietet er auch eine einmalige Chance zur Optimierung von Geschäftsprozessen und zur Kostensenkung.

Für alle Betroffenen ist es wichtig, die kommenden Änderungen als strategische Investition in die Zukunft zu betrachten. Ein praktisches Beispiel für solche strategischen Investitionen ist die Nutzung von Softwarelösungen wie ToolTime, die speziell darauf ausgelegt sind, Handwerksbetrieben den Übergang zur digitalen Rechnungsstellung zu erleichtern.

ToolTime automatisiert nicht nur den Rechnungsprozess, sondern bietet auch Unterstützung bei der Verwaltung und Nachverfolgung von Kunden- und Auftragsdaten, wodurch Du einen klaren Überblick über Deine Finanzen behältst und Deine Ressourcen effizienter einsetzt.

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FAQs

Was ist eine E-Rechnung?

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Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Sie muss den rechtlichen und technischen Standards entsprechen, die eine elektronische Verarbeitung und Archivierung ermöglichen. Für Handwerksbetriebe bedeutet dies eine Vereinfachung der Verwaltung, die Zeitersparnis und Reduzierung von Papierkosten mit sich bringt.

Wird die E-Rechnung Pflicht?

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Ja, ab 2025 wird es für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend, E-Rechnungen zu empfangen. Auch die grundsätzliche Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Um den Umsetzungsaufwand zu erleichtern, gelten allerdings Übergangsregelungen in den Jahren 2025 bis 2027. Für Handwerksbetriebe bedeuten die neuen gesetzlichen Anforderungen, dass sie ihre Systeme aufrüsten müssen.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

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Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung, es sei denn, es handelt sich um ein spezielles Format wie ZUGFeRD, das neben der PDF-Datei auch einen strukturierten Datensatz (XML) enthält. Handwerksbetriebe sollten daher prüfen, ob ihre Rechnungssoftware die erforderlichen Formate unterstützt, um gesetzeskonform zu bleiben. Bei ToolTime ist dieses Feature inbegriffen.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

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Die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen, beginnt in Deutschland ab dem 1. Januar 2025. Auch die grundsätzliche Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, allerdings gelten hier Übergangsregelungen bis 2027.

Warum wird die E-Rechnung ab 2025 Pflicht?

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Die Einführung der Pflicht zur E-Rechnung zielt darauf ab, die Effizienz von Geschäftsprozessen zu steigern und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften zu verbessern.

Für wen wird die E-Rechnungspflicht gelten?

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Die E-Rechnungspflicht wird für alle Unternehmen gelten, die in Deutschland im B2B-Bereich tätig sind. Dies umfasst alle Handwerksbetriebe, unabhängig von ihrer Größe, die Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen unterhalten.

Was sind die technischen Anforderungen für die Umstellung auf E-Rechnungen?

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E-Rechnungen müssen dem europäischen Standard EN16931 entsprechen, der eine einheitliche Struktur für die Verarbeitung und das Management von Rechnungen in elektronischer Form vorschreibt. Handwerksbetriebe müssen sicherstellen, dass ihre Rechnungssoftware diese Anforderungen erfüllt, was möglicherweise ein Software-Update oder einen Systemwechsel erfordert.

Können E-Rechnungen auch international verwendet werden?

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Ja, E-Rechnungen, die den internationalen Standards entsprechen, können grenzüberschreitend verwendet werden. Dies erleichtert Handwerksbetrieben, die international tätig sind, die Geschäftsabwicklung und fördert die Expansion in neue Märkte.

Wie kann ich mein Unternehmen auf die E-Rechnungspflicht vorbereiten?

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Beginne frühzeitig mit der Planung und passe Deine Buchhaltungs- und Rechnungssysteme an die neuen Anforderungen an. Dies umfasst die Auswahl einer geeigneten Software, die Schulung Deiner Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Technologie und die Durchführung von Tests, um die Funktionalität sicherzustellen. Handwerksbetriebe sollten diesen Übergang als Chance nutzen, ihre gesamten Geschäftsprozesse zu digitalisieren und zu optimieren.

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