Seit Januar 2020 ist die Meisterpflicht in einigen Handwerksberufen zurück. Doch was genau ist die Meisterpflicht überhaupt und welche Gewerke sind davon betroffen? Das werden wir dir in diesem Artikel kurz und einfach erklären.
Die Meisterpflicht beschränkt den Marktzutritt in der Handwerksbranche. Das bedeutet: Jeder, der sich mit seinem Handwerk selbstständig machen möchte, muss über einen Meistertitel verfügen. Solche Beschränkungen im Handwerk gibt es bereits seit dem Mittelalter.
Im Laufe der Jahre haben sich die Beschränkungen für meisterpflichtige Berufe immer wieder verändert. Sie wurden mehrmals aufgehoben und dann für bestimmte Gewerke wieder neu eingeführt.
Zuletzt erfolgte eine solche Aufhebung im Jahr 2004. Durch diese Lockerung galt die Meisterpflicht nicht mehr für 94 Handwerke, sondern nur noch für 41 – unter anderem für Dachdecker, Elektriker, Maler, Metallbauer und Heizungstechniker.
Die Gewerke wurden dafür in drei Kategorien eingeteilt:
- Die zulassungspflichtigen Handwerke, für die die Meisterpflicht bereits seit 2004 gilt, werden in Anlage A aufgeführt.
- Zu Anlage B1 gehören die Gewerke, die zu den zulassungsfreien Handwerken gehören. Die 12 Gewerke, für die die Meisterpflicht zum Jahreswechsel 2020 wieder eingeführt wurde, gehörten ursprünglich zu dieser Kategorie.
- In Anlage B2 befinden sich die zulassungsfreien Handwerke, die offiziell nur als handwerksähnlich gelten und für die somit auch keine Meisterpflicht besteht.
Zu den 41 meisterpflichtigen Berufen aus Anlage A gehören:
- Augenoptiker
- Bäcker
- Boots- und Schiffbauer
- Büchsenmacher
- Brunnenbauer
- Chirurgiemechaniker
- Dachdecker
- Elektromaschinenbauer
- Elektrotechniker
- Feinwerkmechaniker
- Fleischer
- Friseure
- Gerüstbauer
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Glaser
- Hörgeräteakustiker
- Installateur- und Heizungsbauer
- Informationstechniker
- Kälteanlagenbauer
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Klempner
- Konditoren
- Landmaschinenmechaniker
- Kraftfahrzeugmechaniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Orthopädieschuhmacher
- Orthopädietechniker
- Schornsteinfeger
- Seiler
- Steinmetze und Steinbildhauer
- Straßenbauer
- Stuckateure
- Tischler
- Vulkaniseure und Reifenmechaniker
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zahntechniker
- Zimmerer
- Zweiradmechaniker
Für welche 12 Berufe gilt die Meisterpflicht seit 2020 wieder?
Im Dezember 2019 beschloss die Bundesregierung, dass die Meisterpflicht ab Januar 2020 um 12 Berufe aus Anlage B1 erweitert wird – auf ganze 53 Gewerke. So müssen seit 2020 beispielsweise auch Fliesenleger einen Meistertitel vorweisen, um sich selbstständig machen zu können.
Zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören jetzt:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Vor- und Nachteile der Meisterpflicht im Handwerk
Stellt die Meisterpflicht einen Vorteil oder einen Nachteil für die Handwerksbranche dar? Wie so oft lässt sich die Frage nicht ganz klar beantworten und bietet Raum für Diskussionen.
Durch einheitliche Standards steigt zum einen die Qualität im Handwerk, zum anderen erfolgt ein Anstieg der Qualität und der Quote von handwerklichen Ausbildungen. Befürworter der Meisterpflicht argumentieren außerdem: Dass die Zulassungsbeschränkungen sinnvoll sind, für Gewerke, die Leben und Gesundheit gefährden. Die Meisterpflicht soll mehr Sicherheit für alle Beteiligten schaffen.
Gegner der Meisterpflicht sehen diese allerdings oft als „Meisterzwang“. Sie argumentieren, dass ein Meisterbrief allein kein Qualitätssiegel darstellt. Außerdem besteht durch die zunehmenden Beschränkungen das Risiko, dass der Handwerkermangel weiter zunimmt und die Preise für die Endkunden steigen, da sie den Meisterpreis zahlen müssten. Zusätzlich befürchten die Kritiker der Meisterpflicht, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Betrieben mit und ohne Meister kommt.
Selbstständig ohne Meister? So geht’s
Viele stellen sich die Frage, ob es auch eine Möglichkeit gibt, die Meisterpflicht im Handwerk zu umgehen. Ein paar Ausnahmen ermöglichen es, sich ohne Meister selbstständig zu machen.
- Betriebe, die schon vor 2020 ohne Meister selbstständig waren, behalten ihre Selbstständigkeit. Es ist nicht nötig, nachträglich einen Meisterbrief zu erwerben, da sie unter den sogenannten Bestandsschutz fallen. Für diese Betriebe besteht allerdings das Risiko, dass die Konkurrenz mit Meisterbrief einen Wettbewerbsvorteil hat, da Kunden beispielsweise eher dazu neigen, Elektriker mit Meisterbrief zu buchen.
- Eine weitere Ausnahme stellt die Altgesellenregelung dar. Diese gilt für berufserfahrene Gesellen, die eine abgeschlossene Ausbildung mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung haben, wovon sie mindestens vier Jahre eine leitende Tätigkeit ausgeübt haben.
- Außerdem kannst du einen Betriebsleiter einstellen, der bereits über einen Meistertitel verfügt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Inhaber des Betriebes über einen Meistertitel verfügen muss. Es ist ausreichend, wenn der beaufsichtigende Betriebsleiter einen Meisterbrief hat.
So können auch Handwerker in meisterpflichtigen Berufen, wie Metallbauer, Fliesenleger und Elektriker, selbstständig ohne Meister arbeiten.
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